AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Marina Hobmaier Fotografie, Stand 09/2026

I. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Marina Hobmaier Fotografie (nachfolgend „Fotografin“).

1.2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG als auch gegenüber Unternehmern.

1.3. Fixierung der Buchung: Die Buchung gilt als bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich durch den Auftraggeber kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rechnung fällig. Der Zahlungseingang fixiert die Beauftragung für beide Seiten endgültig.

II. Honorar, Anzahlung und Umsatzsteuer

2.1. Mit der Buchung wird die vereinbarte Gesamtsumme fällig. Der Termin bleibt bis zum Zahlungseingang unverbindlich reserviert.

2.2. Die Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich „ab Werk“ zuzüglich der Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

III. Stornobedingungen

Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich:

Bis 6 Monate vor dem angegebenen Termin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen.

Bis 8 Wochen vor dem Termin: 75 %

Bis 1 Woche vor dem Termin: 90 %

Ab 1 Woche bis zum Tag des Shootings: 100 % vom vereinbarten Preis.

IV. Bildauswahl, Bildbearbeitung und Postproduktion

4.1. Künstlerische Gestaltung: Die fotografische und kreative Gestaltung der Fotoshootings erfolgt entsprechend der vereinbarten Konzeption sowie der charakteristischen Bildsprache der Fotografin. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Bildstil, Perspektive, Lichtführung, Farbgebung, Bildausschnitt und Art der Bearbeitung Teil der kreativen Leistung der Fotografin sind.

4.2. Bildauswahl: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber eine von der Fotografin getroffene Vorauswahl bzw. eine Auswahlgalerie der im Rahmen des Shootings entstandenen Aufnahmen. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während des Shootings entstandener Aufnahmen besteht nicht.

4.3. RAW-Dateien / unbearbeitete Aufnahmen: RAW-Dateien, unbearbeitete Originaldateien, Testaufnahmen, Fehlaufnahmen sowie sonstige Zwischenstände der Bearbeitung sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Die vereinbarte Lieferung umfasst ausschließlich die final ausgewählten und entsprechend der Bildsprache der Fotografin bearbeiteten Bilddateien.

4.4. Bildbearbeitung und Retusche: Die im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Bildbearbeitung umfasst insbesondere die professionelle Optimierung von Farbe, Kontrast, Helligkeit, Bildausschnitt und den für die Fotografin charakteristischen Look sowie eine angemessene Retusche im vereinbarten Umfang. Aufwendige Retuschen, Composings, umfangreiche Veränderungen von Hintergründen oder Gegenständen sowie sonstige über die übliche Postproduktion hinausgehende Bearbeitungen werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Pakets sind.

4.5. Externe Bildbearbeitung: Die Fotografin ist berechtigt, für einzelne Arbeitsschritte der Postproduktion, insbesondere für Bildoptimierung und Retusche, sorgfältig ausgewählte externe Dienstleister bzw. Erfüllungsgehilfen beizuziehen. Hierzu dürfen die erforderlichen Bilddateien im notwendigen Umfang an diese übermittelt und verarbeitet werden. Die kreative Leitung, Festlegung der Bildsprache sowie die Qualitätskontrolle verbleiben bei der Fotografin. Externe Auftragsverarbeiter werden datenschutzrechtlich verpflichtet; eine eigenständige Nutzung der Bilder durch diese ist untersagt.

4.6. KI-gestützte Werkzeuge: Soweit für die Postproduktion KI-gestützte Funktionen oder Software eingesetzt werden (z. B. Retusche, Bildoptimierung, Freistellung), dienen diese ausschließlich der Unterstützung des Bearbeitungsprozesses. Der Einsatz erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Eine Verwendung der Aufnahmen zum Training externer KI-Modelle erfolgt nicht, sofern hierfür keine gesonderte Rechtsgrundlage bzw. Zustimmung vorliegt.

4.7. Reklamationen und Änderungswünsche: Der persönliche Geschmack hinsichtlich Bildbearbeitung und Bildstil stellt keinen technischen Mangel dar, sofern die gelieferten Aufnahmen dem vereinbarten Leistungsumfang und der erkennbaren Bildsprache der Fotografin entsprechen. Konkrete Änderungswünsche, die über den vereinbarten Bearbeitungsumfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich verrechnet.

4.8. Lieferzeit: Die voraussichtliche Lieferzeit der final bearbeiteten Aufnahmen (in der Regel 3–4 Wochen) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Bei außergewöhnlich hohem Bearbeitungsaufwand oder Umständen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Fotografin kann sich die Bearbeitungszeit angemessen verlängern.

V. Urheber- und Bildrechte

5.1. Das Urheberrecht an den Lichtbildern steht der Fotografin zu (§§ 1, 2 Abs. 2 UrhG). Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Marina Hobmaier Fotografie.

5.2. Jegliche Manipulation der fertigen Fotos (z. B. durch eigene Filter, starkes Zuschneiden oder sonstige Bearbeitungen) ist untersagt.

VI. Nutzungsrechte und Namensnennung

6.1. Die Fotografin räumt dem Auftraggeber eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum privaten sowie kommerziellen Gebrauch ein (z. B. Website, Flyer, Social Media).

6.2. Ausschließlich der Auftraggeber erhält dieses Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Der Verkauf oder die Weitergabe an Drittfirmen bedarf stets der ausdrücklichen schriftlichen Zusage der Fotografin.

6.3 Werden die Bilder im Internet veröffentlicht, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen eindeutigen Hinweis auf die Urheberin anzubringen. Bei der Nutzung auf einer Website hat diese Nennung zwingend im Impressum oder direkt beim Bild (z. B. „Fotos: Marina Hobmaier Fotografie, www.marinahobifotografie.at“) zu erfolgen. Bei Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, LinkedIn) ist eine direkte Verlinkung (@marina.hobmaier.fotografie) unmittelbar im Begleittext des jeweiligen Bildes vorzunehmen.

VII. Veröffentlichungsrechte (Portfolio)

7.1 Die Fotografin respektiert die Privatsphäre ihrer Kunden aufs Äußerste. Ein repräsentatives Portfolio ist für das Unternehmen der Fotografin jedoch essenziell. Die Fotografin ist daher grundsätzlich berechtigt, die hergestellten Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden (z. B. Website, Social Media, Print). Sollte eine Veröffentlichung ausdrücklich nicht erwünscht sein, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten. Dieser Wunsch wird selbstverständlich vollumfänglich berücksichtigt.

VIII. Haftung und Pflichten des Auftraggebers

8.1. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einholung von Fotogenehmigungen für Locations. Er garantiert zudem, dass alle abgebildeten Personen ihre Einwilligung zur Aufnahme erteilt haben und hält die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos.

8.2. Für den Verlust oder die Beschädigung von Bildmaterial haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

IX. Datenschutz

9.1 Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Marina Hobmaier Fotografie finden sich in der vollständigen Datenschutzerklärung unter: https://www.marinahobifotografie.at/datenschutz/

X. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt österreichisches Recht.

10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Bezirksgericht Klagenfurt.

10.3. Ausnahme für Verbraucher: Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.